Das LAG Berlin-Brandenburg beschäftigte sich mit der Kündigung eines an HIV erkrankten Arbeitnehmers während der Probezeit (13.1.2012, 6 Sa 2159/11). Gemäß Pressemitteilung war die Kündigung rechtlich nicht zu beanstanden, da der Beschäftigte in einem sicherheitsrelevanten Bereich – Medikamentenherstellung – arbeitete. Ein Verstoß gegen das AGG oder den Grundsatz von Treu und Glauben erkannten die Richter nicht. Die Revision ist zugelassen.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Behinderung
Ein Arbeitgeber, der einem Bewerber keine Auskunft über die Ablehnung gibt, kann ein Indiz für eine Diskriminierung setzen, obwohl kein allgemeiner Auskunftsanspruch besteht. Allerdings muss die Auskunftsverweigerung in den Gesamtkontext gesetzt werden, so EuGH-Generalanwalt 12.1.2012, C-415/10. Im vorliegenden Fall hatte sich die aus Russland stammende Bewerberin beworben und bekam eine Ablehnung, obwohl sie sich objektiv für qualifiziert hielt. Auf ihre Anfrage hin verweigerte der Arbeitgeber die Auskunft, weshalb eine Einladung zum Bewerbungsgespräch unterblieb.
Michael Schreier EuGH-Rechtsprechung Rasse/ethnische Herkunft
… wünschen Ihnen der Autor dieses Blogs und AGG-Wissen.de.
Den Jahresrückblick 2011 der Antidiskriminerungsstelle des Bundes finden Sie hier.
Alles Gute für 2012!
Michael Schreier AGG Schulung
Nach der Pressemitteilung des BAG vom 13. Oktober 2011 müssen auch private Arbeitgeber bei der Besetzung von freien Stellen eine Besetzung mit Schwerbehinderten prüfen, um sich nicht gem. § 15 Abs. 2 AGG entschädigungspflichtig zu machen (Prüfpflicht gem. § 81 Abs. 1 SGB IX) – Az. 8 AZR 608/10.
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Nach der Pressemitteilung des ArbG Berlin vom 5. August 2011 führt die bloße HIV-Infektion nicht zu einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und stellt deshalb auch keine Behinderung im Rechtssinne, insbesondere nach dem AGG, dar. Schon bislang wurde zwischen der bloßen Infektion und dem Ausbruch der eigentlichen Erkrankung differenziert.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Behinderung
Aktueller Artikel im Tagesspiegel zu “Männer und Frauen” – Gibt es wirklich Grenzen der Gleichberechtigung?
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Das LAG Baden-Württemberg entschied kürzlich unter dem Aktenzeichen 22 Sa 67/10 zur Beweiserleichterung nach § 22 AGG, nachdem der Kläger einen Entschädigungsanspruch eingefordert hatte. Das Urteil ist hier abrufbar: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=14028 Hierbei hat das LAG zu Lasten des Arbeitgebers entschieden. Es hat die Revision nicht zugelassen.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Behinderung
Wird eine Bewerberin abgelehnt, und hierbei im Ablehnungsschreiben eine falsche Anrede gewählt “Sehr geehrter Herr…”, so spricht dies noch nicht für eine Diskriminierung wegen der Rasse/ethnischen Herkunft (!). Die falsche Anrede ist kein Indiz dafür, dass die Bewerbungsunterlagen erst gar nicht gelesen wurden. Vielmehr kann es sich auch um einen schlichten Bearbeitungsfehler handeln (ArbG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 23. März 2011). Mehr hier.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Rasse/ethnische Herkunft
Das OVG Rheinland-Pfalz entschied gemäß Pressemitteilung vom 15.3.2011, dass ein Verstoß gegen das AGG wegen Altersdiskriminierung nicht vorliegt, wenn Beamte mit dem 65. Lebensjahr automatisch in den Ruhestand versetzt werden. Damit bestätigt das OVG Rheinland-Pfalz auch die Linie des LAG Hamburg, welches am 22.2.2011 einen ähnlichen Fall zu entscheiden hatte (tarifliche Altersgrenze von 65 Jahren).
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Alter
Eine tarifliche Altersgrenze, wonach das Arbeitsverhältnis endet, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat, ist wirksam. Die hierin liegende Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG gerechtfertigt. Die Regelung verstößt auch nicht gegen § 10 AGG, der im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben steht, so das LAG Hamburg (Pressemitteilung vom 22. Februar 2011). Mehr: http://www.dr-schreier.de/de/kanzlei/news/182/tarifliche-altersgrenze-von-65-jahren-ist-wirksam
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