Nach der Entscheidung des BGH vom 23. April 2012 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch für Geschäftsführer einer GmbH! Dem Geschäftsführer wurde Ersatz seines Vermögensschadens und Entschädigung wegen seines immateriellen Schaden zugesprochen, nachdem er nach Ablauf seines Vertrages nicht weiter beschäftigt wurde. Hintergrund war eine Diskriminierung wegen des Alters (BGH, Az. II ZR 163/10).
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Alter
…gegenüber abgelehnten Bewerbern kann bei Vorliegen weiterer Umstände eine Diskriminierung nahelegen. Im vorliegenden Rechtsstreit war die aus Russland stammende Bewerberin für die ausgeschriebene Stelle hinreichend qualifiziert. Gleichwohl blieb eine Einladung zum Bewerbungsgespräch aus (vgl. EuGH PM Nr. 46/12 vom 19.4.2012).
Nähere Informationen: http://www.dr-schreier.de/de/news/2180/auskunftsverweigerung-gegenueber-erfolglosen-bewerbern-kann-diskriminierung-indizieren
Michael Schreier EuGH-Rechtsprechung Rasse/ethnische Herkunft
Gemäß Pressemitteilung des BAG Nr. 21 vom 15.3.2012 muss ein Fall von Diskriminierung innerhalb von 2 Monaten geltend gemacht werden. Der Kläger hielt diese Frist nicht ein.
Er hatte sich auf eine ausgeschriebene Stelle als Lehrkraft an einer Justizvollzugsanstalt beworben und dabei auf seine Schwerbehinderteneigenschaft hingewiesen. Dennoch wurde er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und erhielt am 2.9.2008 eine Absage.
Mit einem am 4.11.2008 beim beklagten Land eingegangenen Schreiben machte der Kläger Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche geltend.
Nach Ansicht der Gerichte war dies verspätet. Die Klage hatte in allen Instanzen keinen Erfolg.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Behinderung
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt eine generelle Altersgrenze für Sachverständige gegen das AGG, so die Pressemitteilung des Verlag Otto Schmidt. Hier abrufbar:
http://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/news_arbeitsrecht_sozialrecht_25286.html
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Alter
Das LAG Berlin-Brandenburg beschäftigte sich mit der Kündigung eines an HIV erkrankten Arbeitnehmers während der Probezeit (13.1.2012, 6 Sa 2159/11). Gemäß Pressemitteilung war die Kündigung rechtlich nicht zu beanstanden, da der Beschäftigte in einem sicherheitsrelevanten Bereich – Medikamentenherstellung – arbeitete. Ein Verstoß gegen das AGG oder den Grundsatz von Treu und Glauben erkannten die Richter nicht. Die Revision ist zugelassen.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Behinderung
Ein Arbeitgeber, der einem Bewerber keine Auskunft über die Ablehnung gibt, kann ein Indiz für eine Diskriminierung setzen, obwohl kein allgemeiner Auskunftsanspruch besteht. Allerdings muss die Auskunftsverweigerung in den Gesamtkontext gesetzt werden, so EuGH-Generalanwalt 12.1.2012, C-415/10. Im vorliegenden Fall hatte sich die aus Russland stammende Bewerberin beworben und bekam eine Ablehnung, obwohl sie sich objektiv für qualifiziert hielt. Auf ihre Anfrage hin verweigerte der Arbeitgeber die Auskunft, weshalb eine Einladung zum Bewerbungsgespräch unterblieb.
Michael Schreier EuGH-Rechtsprechung Rasse/ethnische Herkunft
… wünschen Ihnen der Autor dieses Blogs und AGG-Wissen.de.
Den Jahresrückblick 2011 der Antidiskriminerungsstelle des Bundes finden Sie hier.
Alles Gute für 2012!
Michael Schreier AGG Schulung
Nach der Pressemitteilung des BAG vom 13. Oktober 2011 müssen auch private Arbeitgeber bei der Besetzung von freien Stellen eine Besetzung mit Schwerbehinderten prüfen, um sich nicht gem. § 15 Abs. 2 AGG entschädigungspflichtig zu machen (Prüfpflicht gem. § 81 Abs. 1 SGB IX) – Az. 8 AZR 608/10.
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Nach der Pressemitteilung des ArbG Berlin vom 5. August 2011 führt die bloße HIV-Infektion nicht zu einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und stellt deshalb auch keine Behinderung im Rechtssinne, insbesondere nach dem AGG, dar. Schon bislang wurde zwischen der bloßen Infektion und dem Ausbruch der eigentlichen Erkrankung differenziert.
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