Jan Kern untersucht in seiner Dissertation das Ausmaß von AGG-Missbrauch. Er liefert nach einer Auswertung des AGG-Hopper-Archivs der Kanzlei Gleiss Lutz und einer bundesweiten Richterbefragung Zahlen zu der Thematik. Hiernach beschert eine kleine Zahl von AGG-Hoppern eine verhältnismäßig besonders hohe Zahl an Gerichtsverfahren.
Quelle: FAZ.NET
Michael Schreier AGG Literatur
Ausführliche Urteilsanmerkungen zum Urteil des EuGH v. 1.4.2008 (Rechtssache Maruko), in der der EuGH die Weigerung, Lebenspartnern eine Hinterbliebenenversorgung zu gewähren, als unmittelbare Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Ausrichtung erkannte, wenn sich diese in einer Situation befinden, die mit denen überlebender Ehegatten in Bezug auf die streitige Hinterbliebenenversorgung vergleichbar ist, finden sich hier:
Adamietz/Schreier, EWS 2008, 195–196
Schreier, BB 2008, 1180.
Michael Schreier AGG Literatur EuGH, Literatur
Mit Urteil v. 1.4.2008 entschied der EuGH in der Sache Maruko (Rs. 267/06), dass die Zahlung einer Witwerrente aus dem berufsständischen Versorgungssystem der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen nicht mit der pauschalen Begründung verwehrt werden kann, der Rentenanspruch stehe nur Hinterbliebenen zu, die in einer Ehe lebten, Hinterbliebenen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, aber nicht.
Die Weigerung, Lebenspartnern die Hinterbliebenenversorgung zu gewähren, stellt dann eine unmittelbare Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Ausrichtung dar, wenn sich diese in einer Situation befinden, die mit denen überlebender Ehegatten in Bezug auf die streitige Hinterbliebenenversorgung vergleichbar ist.
Ausführliche Anmerkungen zum Urteil: Adamietz/Schreier, EWS 2008, 195–196 und Schreier, BB 2008, 1180.
Michael Schreier EuGH-Rechtsprechung EuGH
Mit Urteil vom 2.9.2008 hat das Arbeitsgericht Mainz (Az. 3 Ca 1133/08) einer Arbeitnehmerin Schadenersatz und Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses zugesprochen. Hintergrund war die Klage einer Arbeitnehmerin, die sich auf ihre Schwangerschaft und damit auf das Diskriminierungsmerkmal Geschlecht als Grund für die Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses stützte.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung
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