Fall Maruko: Witwerrente für eingetragene Lebenspartner
Mit Urteil v. 1.4.2008 entschied der EuGH in der Sache Maruko (Rs. 267/06), dass die Zahlung einer Witwerrente aus dem berufsständischen Versorgungssystem der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen nicht mit der pauschalen Begründung verwehrt werden kann, der Rentenanspruch stehe nur Hinterbliebenen zu, die in einer Ehe lebten, Hinterbliebenen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, aber nicht.
Die Weigerung, Lebenspartnern die Hinterbliebenenversorgung zu gewähren, stellt dann eine unmittelbare Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Ausrichtung dar, wenn sich diese in einer Situation befinden, die mit denen überlebender Ehegatten in Bezug auf die streitige Hinterbliebenenversorgung vergleichbar ist.
Ausführliche Anmerkungen zum Urteil: Adamietz/Schreier, EWS 2008, 195–196 und Schreier, BB 2008, 1180.