Schadenersatz und Entschädigung bei diskriminierender Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses
18. September 2008
Mit Urteil vom 2.9.2008 hat das Arbeitsgericht Mainz (Az. 3 Ca 1133/08) einer Arbeitnehmerin Schadenersatz und Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses zugesprochen. Hintergrund war die Klage einer Arbeitnehmerin, die sich auf ihre Schwangerschaft und damit auf das Diskriminierungsmerkmal Geschlecht als Grund für die Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses stützte.