Lebensalter darf im Rahmen der Sozialauswahl berücksichtigt werden
12. November 2008
Das BAG hat mit Urteil vom 6.11.2008 (Az. 2 AZR 701/07) entschieden, dass das Lebensalter im Rahmen der Sozialauswahl weiterhin berücksichtigt werden darf. Im konkreten Fall wurde eine Punktetabelle nach Altersgruppen durch den Arbeitgeber gebildet. Die Auswahl erfolgte sodann proportional nach den Altersgruppen. Ein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung ist hierdurch nicht gegeben.
Die Urteilsgründe können mit Spannung erwartet werden! Das BAG hat sich wohl auch dazu geäußert, inwieweit das AGG im Verhältnis zum KSchG Anwendung findet…
Einen interessanten Aufsatz zu diesem Urteil, insbesondere auch zur Anwendbarkeit des § 2 IV AGG, gibt es jetzt in der NJW 2009, 2255 von Adomeit/Mohr!