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Rückschlag im Beamtenrecht für Eingetragene Lebenspartner

Einen Rückschlag haben Eingetragene Lebenspartner erst kürzlich, am 20. November 2008, vor dem Verwaltungsgericht Hannover erfahren: Trotz der Entscheidung des EuGH vom 1. April 2008 im Fall Maruko, die sich zur Vergleichbarkeit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe äußerte, verneint das VG Hannover die Vergleichbarkeit. Es gewährt im Ergebnis den klagenden Lebenspartnern – Beamten – keinen Familienzuschlag.  Eine gegenteilige Hoffnung war angesichts der Entscheidung des EuGH allerdings durchaus berechtigt. Damit schließt sich das VG Hannover der Linie des BVerfG an. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

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