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BAG-Urteil zur Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14.1.2009, Az. 3 AZR 20/07) hat entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht. Das BAG bestätigt die Rechtsprechung des EuGH v. 1.4.2008 – Maruko (bereits Thema im Blog). Der Volltext des Urteils liegt noch nicht vor.

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