Home > Nationale Rechtsprechung > Jetzt doch nicht? Kein Ehegattenzuschlag für homosexuelle Beamte

Jetzt doch nicht? Kein Ehegattenzuschlag für homosexuelle Beamte

Anders als das VG Stuttgart (hier im Blog), entschied das VG Karlsruhe, dass verpartnerten Beamten kein Ehegattenzuschlag zustehe. Siehe Spiegel Online.

Jetzt dürfte die Politik gefragt sein, nachdem auch das Urteil des EuGH (Fall Maruko – hier im Blog) anscheinend nicht zu mehr Klarheit in der Rechtsprechung führte. Ob das Urteil des VG Karlsruhe inhaltlich haltbar ist, ist mehr als fraglich. Stellt man auf die konkrete (!) Vergleichbarkeit von Ehe und Eigetragener Lebenspartnerschaft ab, kann dem VG Karlsruhe nicht gefolgt werden.

Nationale Rechtsprechung , ,

  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks