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Ungleichbehandlung Älterer kann gerechtfertigt sein

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 5. März 2009 (C-388/07) bestätigt, dass eine Ungleichbehandlung Älterer gerechtfertigt sein kann, wenn – wie im Vorlagefall – das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben zur “Versetzung” in den Ruhestand führt (im konkreten Fall: mit 65  Jahren). Dies entspricht derzeitiger Rechtslage gem. § 10 Nr. 5 AGG, so dass die Europarechtskonformität der Norm bestätigt sein dürfte. § 10 Nr. 5 AGG sieht vor, dass eine Vereinbarung (im Arbeitsvertrag) zulässig ist, die die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der oder die Beschäftigte eine Rente wegen Alters beantragen kann.

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  1. 22. Mai 2009, 21:59 | #1

    Cool, weiter so!

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