Beamtenrechtliche Ansprüche von Lebenspartnern
30. Juni 2009
Eingetragene Lebenspartner haben sowohl Anspruch auf beamtenrechtliche Beihilfe als auch auf eine Hinterbliebenenversorgung. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am 6.07.2009 (Az.VG 5 A 177.05 und 99.0) und am 7.07.2009 (Az. VG 7 A 95.07) entschieden. Es liegt damit auf der Linie des EuGH im Fall Maruko (hier im Blog), wobei es zu Recht eine Vergleichbarkeit mit heterosexuellen Paaren bejaht.