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EuGH: Vollständige Berücksichtigung des Lebensalters

Der EuGH hat am 18.6.2009 in der Rechtssache Hütter (C-88/08) entschieden, dass Dienstaltersstufen im öffentlichen Dienst auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden müssen. Die Beantwortung der parallelen Fragestellung, ob § 622 Abs. 2 S. 2 BGB europarechtswidrig ist, liegt auf der Hand: Wie schon nach herrschender Auffassung in der Literatur dürfte es unzulässig sein, Dienstzeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berücksichtigung der Kündigungsfristen nicht zu berücksichtigen. Dies hat der EuGH aber bislang ausdrücklich noch nicht bestätigt, wobei die Linie klar sein dürfte: Das Lebensalter ist vollständig zu berücksichtigen. Rechtfertigungen für eine Ausnahme sind nicht ersichtlich.

EuGH-Rechtsprechung

  1. AGG-Kenner
    26. August 2009, 19:13 | #1

    …jetzt abgedruckt in BB 2009, 1811 m. Anmerkung…

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