Die “AGG-Hopper-Datei”, die von der Kanzlei Gleiss Lutz geführt wurde und potentielle AGG-Hopper auflistete, ist dem Datenschutz zum Opfer gefallen. Die Datei wird nicht mehr weiter geführt. Ist Datenschutz eigentlich höher zu gewichten als der Schutz vor Rechtsmissbrauch? In einem FAZ-Artikel wird schön aufgegriffen, inwieweit der Datenschutz dem Klagemissbrauch Tür und Tor öffnet: http://faz-community.faz.net/blogs/wort/archive/2009/08/16/datenschuetzer-erleichtern-klagemissbrauch.aspx . Was meint ihr: Ist Datenschutz in diesem Fall nur Täterschutz?
Michael Schreier Sonstiges Datenschutz
In einem Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften kommt diese zu dem Ergebnis, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser als früher vor geschlechtsspezifischen Diskriminierungen am Arbeitsplatz geschützt sind. Der Bericht ist auf den Seiten der EU abrufbar: http://ec.europa.eu/index_de.htm (KOM (2009) 409 endg.).
Michael Schreier AGG Literatur
Die Normen des AGG und weitere antidiskriminierungsrechtliche Vorschriften sind in Bestandteil einer Rechtsmodellierung, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben hat. Die Rechtsmodellierung ist hier abrufbar: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/RedaktionADS/PDF-Anlagen/Rechtsmodellierung_20des_20AGG,property=pdf,bereich=ads,sprache=de,rwb=true.pdf
Fragt sich nur, welcher konkrete Nutzen aus der Rechtsmodellierung gezogen wird!
Michael Schreier AGG Literatur Antidiskriminierungsstelle, Literatur