Neue Millionenklage auf Entschädigung anhängig
27. Januar 2010
Vor dem LAG Nürnberg klagt eine frühere Siemens-Managerin gegen Siemens auf rund 2 Millionen Euro Schadenersatz (Az. 2 Ca 3484/09). Die afghanischstämmige Klägerin wirft dem Konzern kontinuierliches Mobbing zu. Dies ist die in Deutschland wohl bisher höchste Summe, die nach dem AGG eingeklagt wird.
Mobbing ist ewtas anderes als Diskriminierung. ich würde auch von einem Hals-Nasen-Ohrenarzt nicht verlangen, dass er Bauchschmerzen behandelt.
Mobbing als eine von vielen Formen der Diskriminierung zeigt sich nicht als Gleichbehandlung, sonder als Un-Gleichbehandlung oder Nachrangig-Behandlung, muss jedoch deswegen nicht Minderbehandlung sein, auch
gar dann, wenn Betroffene es solche erlebt.
Wer wegen nachrangiger Behandlung sein Unternehmen verklagt, dem fehlt ohnehin dem gegenüber Wertschätzung. Kann eigentlich ein Unternehemen mobben? Oder ist das nicht vielmehr eine -persönliche- Angelegenheit von Opfer und Täter? Dann sollte ggf. wenn die Afghanerin jemanden persönlich verklagen und nicht ein Unternehmen.
Deswegen würde ich die Klage abweisen.
Freundliche Grüße
Fabio Salire