Home > Nationale Rechtsprechung > Diskriminierung durch Hausverwaltung bei Wohnungssuche

Diskriminierung durch Hausverwaltung bei Wohnungssuche

Eher selten stehen Diskriminierungsfälle außerhalb des Arbeitsrechts im Mittelpunkt, auch wenn das AGG ohne Zweifel auch im Bereich des allgemeinen Zivilrechts anwendbar ist. Ein Beispiel dafür: Mit Urteil des OLG Köln vom 19. Januar 2010 (Az. 24 U 51/09) wurde eine Hausverwaltung zu Schmerzensgeld von € 2.500,- (pro Mietinteressent) verurteilt, weil die Hausmeisterin die Mietinteressenten “als Neger” abwies.  Die Hausverwaltung muss sich zu Recht das diskriminierende Verhalten der eingeschalteten Hausmeisterin zurechnen lassen.

Nationale Rechtsprechung ,

  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks