Diskriminierung durch Hausverwaltung bei Wohnungssuche
2. Mai 2010
Eher selten stehen Diskriminierungsfälle außerhalb des Arbeitsrechts im Mittelpunkt, auch wenn das AGG ohne Zweifel auch im Bereich des allgemeinen Zivilrechts anwendbar ist. Ein Beispiel dafür: Mit Urteil des OLG Köln vom 19. Januar 2010 (Az. 24 U 51/09) wurde eine Hausverwaltung zu Schmerzensgeld von € 2.500,- (pro Mietinteressent) verurteilt, weil die Hausmeisterin die Mietinteressenten “als Neger” abwies. Die Hausverwaltung muss sich zu Recht das diskriminierende Verhalten der eingeschalteten Hausmeisterin zurechnen lassen.