BAG: Statistik (doch) kein Beleg für Diskriminierung?
Das BAG entschied am 22. Juli 2010 im “spektakulären” GEMA-Fall (Az. 8 AZR 1012/08). Die Klägerin hatte in der Vorinstanz vom LAG Berlin-Brandenburg Recht bekommen, dass eine statistisch geringe Frauenquote in der Führungsetage ausreicht, um Diskriminierung zu belegen.
Nach der Meldung bei Spiegel-Online folgt das BAG dem nicht. Es fordere schlicht eine “Gesamtschau” der Situation im Betrieb; die reine Statistik genüge nicht. (Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,707967,00.html).
Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat eine anderslautende Presseerklärung abgegeben (siehe http://www.schaechten.com/wp-content/uploads/PE-nach-BAG-Urteil1.pdf).
Das BAG selbst hat keine Presseerklärung abgegeben. Die schriftliche Urteilsbegründung bleibt abzuwarten. So oder so, das LAG Berlin-Brandenburg wird nun erneut über den Fall entscheiden müssen.