Benachteiligung bei Stellenbesetzung
22. August 2010
Das BAG hat am 19. August 2010 zur Benachteiligung bei Stellenbesetzung entschieden (Az. 8 AZR 370/09): Entscheidend für eine mögliche Benachteiligung nach dem AGG ist, dass die Bewerbung in einem Zeitpunkt bei dem potenziellen Arbeitgeber vorliegt, in dem der Arbeitgeber die Auswahlentscheidung noch treffen kann. Mit anderen Worten: Hat der Arbeitgeber sich bereits für einen Kandidaten entschieden, stellt es keine Benachteiligung dar, wenn er eine Bewerbung nicht berücksichtigt.