Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 27. Januar 2011 (Az. 8 AZR 580/09), dass die Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen nicht auf Menschen anwendbar sind, die behindert im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind, aber keine Schwerbehinderung aufweisen. Damit werden die Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen nicht durch das AGG ausgeweitet. Es können damit “nur” Ansprüche aus dem AGG geltend gemacht werden.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Behinderung
Das LAG Düsseldorf entschied am 18. Januar 2011, dass nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche in einem Tarifvertrag gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen (Az. 8 Sa 1274/10). Geklagt hatte eine 24-Jährige, die nach dem Tarifvertrag wegen ihres Alters “nur” Anspruch auf 30 Urlaubstage hatte. Nach dem LAG Düsseldorf steht ihr der höchste Urlaubsanspruch – 36 Urlaubstage pro Jahr – zu.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Alter
Wir wünschen unseren Bloggern frohe und besinnliche Weihnachtstage!
Michael Schreier AGG Schulung
Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied mit Urteil vom 30. Juni 2010 (2 Sa 49/10), dass die Frage nach der Schwerbehinderung nicht generell unzulässig ist.
Amtlicher Leitsatz: “In einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist die Frage nach der Schwerbehinderung nicht generell unzulässig. Dient sie ausschließlich dazu, den Arbeitgeber im Hinblick auf bevorstehende Kündigungen über das Eingreifen von Schutzvorschriften zugunsten des schwerbehinderten Arbeitnehmers zu informieren (hier Zustimmung des Integrationsamtes), ist es dem Arbeitnehmer wegen widersprüchlichen Verhaltens verwehrt, sich bei einer im Übrigen wi . rksam ausgesprochenen Kündigung auf die fehlende Zustimmung des Integrationsamtes zu berufen, wenn er die zuvor an ihn gestellte Frage wissentlich falsch beantwortet und das Integrationsamt einer nachfolgenden Kündigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt hat.”
Meine Meinung: Vorsicht sollte jedoch geboten sein, wenn die Frage nicht in unmittelbarem – erkennbarem – Zusammenhang mit der bereits beschlossenen Kündigung des Arbeitsvertrages steht.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Behinderung
…ein “junges Team”.
Bereits diese Formulierung in einer Stellenanzeige kann einen Verstoß gegen §§ 7, 11 AGG darstellen und wegen Altersdiskriminierung einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG auslösen. Dies entschied das LAG Hamburg mit Urteil vom 23. Juni 2010 (Az. 5 Sa 14/10). Es bestätigt sich, dass Stellenanzeigen sehr leicht Diskriminierungsindizien setzen können!
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Alter
Der EuGH entschied mit seinem heutigen Urteil (12. Oktober 2010) in der Rechtssache Rosenbladt (C-45/09), dass die automatische Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters des Mitarbeiters nicht zwangsläufig wegen des Alters diskriminierend ist.
Solche Klauseln könnten nämlich angemessen und erforderlich sein. Im vorliegenden Fall ging es um eine tarifvertragliche Klausel, die die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsah. Der EuGH betont aber, dass die Fortführung einer Beschäftigung nach Erreichen des Rentenalters nicht wegen des Alters verweigert werden darf. Dies verstoße gegen deutsches Recht.
Die Pressemitteilung des EuGH ist unter www.curia.europa.eu abrufbar.
Michael Schreier EuGH-Rechtsprechung Alter
Das OLG Karlsruhe entschied am 27. Mai 2010 (Az. 9 U 156/09) hinsichtlich der Ablehnung einer Versicherung, mit dem (potenziellen) Versicherungsnehmer eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen. Interessant an dem Fall sind die Definitionen zum Diskriminierungsmerkmal “Behinderung”, insbesondere, weil das Merkmal in der Literatur nicht einheitlich weit verstanden wird. Die Entscheidung des OLG Karlsruhe wird nicht nur bei zivilrechtlichen Fällen herangezogen werden können, sondern auch im Arbeitsrecht.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Behinderung, Zivilrecht
Das BAG hat am 19. August 2010 zur Benachteiligung bei Stellenbesetzung entschieden (Az. 8 AZR 370/09): Entscheidend für eine mögliche Benachteiligung nach dem AGG ist, dass die Bewerbung in einem Zeitpunkt bei dem potenziellen Arbeitgeber vorliegt, in dem der Arbeitgeber die Auswahlentscheidung noch treffen kann. Mit anderen Worten: Hat der Arbeitgeber sich bereits für einen Kandidaten entschieden, stellt es keine Benachteiligung dar, wenn er eine Bewerbung nicht berücksichtigt.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung
Auch ein GmbH-Geschäftsführer kann Schadenersatz nach dem AGG fordern. Das OLG Köln entschied mit Urteil vom 29. Juli 2010 (Az.18 U 196/09), dass auch dem Organ einer Gesellschaft ein Schadenersatzanspruch zustehen kann. Dies ist wohl die erste Entscheidung in dieser Richtung. Die Pressemitteilung kann unter http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/l_presse/index.php abgerufen werden.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Alter
Das LAG Bremen entschied mit Urteil vom 29. Juni 2010 (Az. 1 Sa 29/10), dass im Falle einer diskriminierenden Kündigung (hier wegen der ethnischen Herkunft) bei erheblicher Schwere der Diskriminierung eine Entschädigung von drei Bruttomonatsverdiensten des Arbeitsnehmers gerechtfertigt ist, und zwar auch dann, wenn sich der Arbeitnehmer gegen eine Probezeitkündigung von einem Monat nicht hätte wehren können. Grundsätzlich ist die Höhe der Entschädigung nicht auf drei Bruttomonatsverdienste beschränkt (§ 15 Abs. 2 S. 1 AGG).
Nach der Entscheidung des LAG Bremen kann für die Festsetzung der Höhe der Entschädigung nicht auf Begleitumstände wie die Möglichkeit einer wirksamen Probezeitkündigung – d. h. die Dauer der Kündigungsfrist – abgestellt werden. Die Entschädigung bemisst sich losgelöst davon vielmehr nach dem Einzelfall und muss angemessen sein.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Rasse/ethnische Herkunft