Das OVG Rheinland-Pfalz entschied gemäß Pressemitteilung vom 15.3.2011, dass ein Verstoß gegen das AGG wegen Altersdiskriminierung nicht vorliegt, wenn Beamte mit dem 65. Lebensjahr automatisch in den Ruhestand versetzt werden. Damit bestätigt das OVG Rheinland-Pfalz auch die Linie des LAG Hamburg, welches am 22.2.2011 einen ähnlichen Fall zu entscheiden hatte (tarifliche Altersgrenze von 65 Jahren).
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Alter
Eine tarifliche Altersgrenze, wonach das Arbeitsverhältnis endet, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat, ist wirksam. Die hierin liegende Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG gerechtfertigt. Die Regelung verstößt auch nicht gegen § 10 AGG, der im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben steht, so das LAG Hamburg (Pressemitteilung vom 22. Februar 2011). Mehr: http://www.dr-schreier.de/de/kanzlei/news/182/tarifliche-altersgrenze-von-65-jahren-ist-wirksam
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Das LAG Düsseldorf entschied am 18. Januar 2011, dass nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche in einem Tarifvertrag gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen (Az. 8 Sa 1274/10). Geklagt hatte eine 24-Jährige, die nach dem Tarifvertrag wegen ihres Alters “nur” Anspruch auf 30 Urlaubstage hatte. Nach dem LAG Düsseldorf steht ihr der höchste Urlaubsanspruch – 36 Urlaubstage pro Jahr – zu.
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…ein “junges Team”.
Bereits diese Formulierung in einer Stellenanzeige kann einen Verstoß gegen §§ 7, 11 AGG darstellen und wegen Altersdiskriminierung einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG auslösen. Dies entschied das LAG Hamburg mit Urteil vom 23. Juni 2010 (Az. 5 Sa 14/10). Es bestätigt sich, dass Stellenanzeigen sehr leicht Diskriminierungsindizien setzen können!
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Der EuGH entschied mit seinem heutigen Urteil (12. Oktober 2010) in der Rechtssache Rosenbladt (C-45/09), dass die automatische Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters des Mitarbeiters nicht zwangsläufig wegen des Alters diskriminierend ist.
Solche Klauseln könnten nämlich angemessen und erforderlich sein. Im vorliegenden Fall ging es um eine tarifvertragliche Klausel, die die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsah. Der EuGH betont aber, dass die Fortführung einer Beschäftigung nach Erreichen des Rentenalters nicht wegen des Alters verweigert werden darf. Dies verstoße gegen deutsches Recht.
Die Pressemitteilung des EuGH ist unter www.curia.europa.eu abrufbar.
Michael Schreier EuGH-Rechtsprechung Alter
Auch ein GmbH-Geschäftsführer kann Schadenersatz nach dem AGG fordern. Das OLG Köln entschied mit Urteil vom 29. Juli 2010 (Az.18 U 196/09), dass auch dem Organ einer Gesellschaft ein Schadenersatzanspruch zustehen kann. Dies ist wohl die erste Entscheidung in dieser Richtung. Die Pressemitteilung kann unter http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/l_presse/index.php abgerufen werden.
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Derzeit mag man meinen, es herrsche ein kleines AGG-Sommerloch… Doch man kann gespannt auf gleich vier antidiskriminierungsrechtlich relevante Entscheidungen beim BAG am 19. August 2010 sein: 1. Schadenersatz- und Entschädigungsanspruch eines Bewerbers wegen Altersdiskriminierung, 2. Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers wegen Nichtberücksichtigung der Bewerbung, 3. Entschädigung wegen Diskriminierung auf Grund Religion und ethnischer Herkunft bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses und 4. nicht behinderungsgerechte Beschäftigung eines Schwerbehinderten. Einzelheiten sind unter http://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/augusttermine.html#19-4 abrufbar. Einzelheiten dazu nach dem 19. August 2010 im Blog.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Alter, BAG, Behinderung, Rasse/ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 20. Mai 2010 (8 AZR 287/08) entschieden, dass einem abgelehnten Bewerber kein Auskunftsanspruch gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber zusteht, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und welche Kriterien für dessen Einstellung maßgeblich waren. Die Klägerin stammt aus Russland, hatte aber keine Indizien darlegen können, die für eine Diskriminierung sprachen. Sie behauptete lediglich, die Einstellungsvoraussetzungen zu erfüllen und wegen Geschlechts, Alter und Herkunft nicht zu einem Bewerbungsgespräch geladen worden zu sein.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Alter, BAG, Geschlecht, Rasse/ethnische Herkunft
Die Berücksichtigung des Lebensalters in der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG ist rechtmäßig. In einer Auswahlrichtlinie und Namensliste kann das Lebensalter “linear” berücksichtigt werden; Altersgruppen müssen nicht zwingend gebildet werden. Ein Verstoß gegen das AGG wegen Benachteiligung auf Grund des Alters liege nicht vor, so dass BAG mit Urteil vom 5. November 2009, Az. 2 AZR 676/08. Es liege ein legitimer Schutz älterer Arbeitnehmer vor.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Alter, BAG
Ältere Arbeitnehmer werden nicht dadurch diskriminiert, dass der Arbeitgeber Aufhebungsverträge mit Abfindungszahlungen nur jüngeren Arbeitnehmern anbietet. Dies entschied das BAG mit Urteil vom heutigen 25. Februar 2010 (6 AZR 911/08). Es verweist – laut Pressemitteilung – u.a. darauf, dass das Diskriminierungsverbot älteren Arbeitnehmern ermöglichen soll, im Arbeitsleben zu verbleiben. Aber: Wo steht das im AGG? Ist denn eine Abfindung kein Vorteil?
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Alter, BAG