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Artikel Tagged ‘Alter’

Berücksichtigung des Alters in der Sozialauswahl rechtmäßig

28. März 2010

Die Berücksichtigung des Lebensalters in der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG ist rechtmäßig. In einer Auswahlrichtlinie und Namensliste kann das Lebensalter “linear” berücksichtigt werden; Altersgruppen müssen nicht zwingend gebildet werden. Ein Verstoß gegen das AGG wegen Benachteiligung auf Grund des Alters liege nicht vor, so dass BAG mit Urteil vom 5. November 2009, Az. 2 AZR 676/08. Es liege ein legitimer Schutz älterer Arbeitnehmer vor.

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Keine Diskriminierung Älterer bei Aufhebungsverträgen für Jüngere

25. Februar 2010

Ältere Arbeitnehmer werden nicht dadurch diskriminiert, dass der Arbeitgeber Aufhebungsverträge mit Abfindungszahlungen nur jüngeren Arbeitnehmern anbietet. Dies entschied das BAG mit Urteil vom heutigen 25. Februar 2010 (6 AZR 911/08). Es verweist – laut Pressemitteilung – u.a. darauf, dass das Diskriminierungsverbot älteren Arbeitnehmern ermöglichen soll, im Arbeitsleben zu verbleiben. Aber:  Wo steht das im AGG? Ist denn eine Abfindung kein Vorteil?

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Happy Birthday AGG!

18. August 2009

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) feiert am heutigen 18. August 2009 seinen dritten Geburtstag. Happy Birthday!!

Anlässlich dieses Feiertages gibt es heute eine “Sonderausgabe” im Blog. Man könnte meinen, drei Jahre nach Inkrafttreten des AGG gäbe es keine Stellenanzeigen mehr mit Diskriminierungsindizien. Schließlich sollte sich herumgesprochen haben, dass Indizien der Diskriminierung in Stellenausschreibungen recht schnell zu Schadenersatz- und Entschädigungsansprüchen führen können (vgl. z.B. Ohlendorf/Schreier, BB 2008, 2458). – Aber geirrt!! Ohne lange suchen zu müssen bin ich auf eine Anzeige mit Seltenheitswert gestoßen – ein echtes Fundstück eben:

Bild 1

Quelle: http://www.scribd.com/doc/17741155/Programm-August

5 von 6 möglichen Diskriminierungsindizien erfüllt: Maskulin (Frauen unerwünscht); zwischen 25 und 35 Jahre (36 ist definitiv zu alt!); gerne schwul aber nicht hauptberuflich (d.h.: Bitte keine Heteros – und alle Schwulen: bitte nicht “zu schwul” auftreten. Damit Diskriminierungsindiz hinsichtlich aller sexuellen Orientierungen!!); Deutsch in Wort und Schrift (Diskriminierungsindiz hinsichtlich Rasse/ethnischer Herkunft – darf eigentlich ein Personal Assistent keinen ausländischen Akzent haben??); keine Schreibschwäche (Objektiv gerechtfertigt? Oder doch Diskriminierungsindiz wegen möglicher Behinderung?).

Fazit nach drei Jahren AGG: Es gibt noch viel zutun, wenn Arbeitgeber so offensichtlich “maskulin, gern schwul und zwischen 25 und 35 Jahren” suchen!!

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Altersgrenze “65″ für hessischen Beamten unwirksam

12. August 2009

Am 6. August 2009 entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. (Az.9 L 1887/09) in einem Eilverfahren, dass die Altersgrenze von 65 Jahren für einen hessischen Beamten (Oberstaatsanwalt) unwirksam ist. Die starre Altersgrenze verstoße gegen Gemeinschaftsrecht, weil eine Rechtfertigung der Benachteiligung wegen des Alters nicht vorliege. Die beamtenrechtlichen Altersgrenzen folgten insbesondere keinen arbeitsmarkt- oder sozialpolitischen Zielen. Also: Vorerst weiter frohes Schaffen für den Staatsanwalt!

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AGG-Verstoß durch Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im BAT

30. Juli 2009

Nach dem Urteil des LAG Hessen vom 22.4.2009 (jetzt abgedruckt in NZA 2009, 799) ist  § 27 A BAT, die eine nach Lebensaltersstufen gestaffelte Regelung der Vergütung vorsieht, wegen Altersdiskriminierung unwirksam (§ 7 Abs. 2 AGG). Das Gericht bestätigt damit, dass eine sachliche Rechtfertigung dieser Benachteiligung wegen des Alters nicht vorliegt. Die Festlegung der Grundvergütung, allein gemessen am Lebensalter, ist damit unzulässig.

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BGH legt dem EuGH Rechtsfrage vor

1. Juli 2009

Der BGH hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob eine tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt (BAG v. 17.6.2009, Az. 7 AZR 112/08). Dies war bislang zulässig, ist aber nach Inkrafttreten des AGG zweifelhaft. Die Entscheidung des EuGH bleibt mit Spannung abzuwarten…

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EuGH: Vollständige Berücksichtigung des Lebensalters

29. Juni 2009

Der EuGH hat am 18.6.2009 in der Rechtssache Hütter (C-88/08) entschieden, dass Dienstaltersstufen im öffentlichen Dienst auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden müssen. Die Beantwortung der parallelen Fragestellung, ob § 622 Abs. 2 S. 2 BGB europarechtswidrig ist, liegt auf der Hand: Wie schon nach herrschender Auffassung in der Literatur dürfte es unzulässig sein, Dienstzeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berücksichtigung der Kündigungsfristen nicht zu berücksichtigen. Dies hat der EuGH aber bislang ausdrücklich noch nicht bestätigt, wobei die Linie klar sein dürfte: Das Lebensalter ist vollständig zu berücksichtigen. Rechtfertigungen für eine Ausnahme sind nicht ersichtlich.

EuGH-Rechtsprechung

Altersabhängige Abfindungszahlungen im Sozialplan zulässig

28. Mai 2009

Das Bundesarbeitsgericht hat vor zwei Tagen, am 26. Mai 2009, entschieden, dass altersabhängige Abfindungsregelungen im Sozialplan zulässig sind. Mit anderen Worten: Sozialpläne dürfen AGG-konform Abfindungsregelungen nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit staffeln sowie auch rentenberechtigte Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausschließen. Die Entscheidung verwundert im Ergebnis keineswegs. Schon bisher wurde im Rahmen der Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 KSchG die Berücksichtigung des Lebensalters richtlinienkonform erachtet. Insgesamt, so das BAG, stellt die geschilderte Sozialplanregelung eine nach § 10 AGG gerechtfertigte Maßnahme dar.

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Ungleichbehandlung Älterer kann gerechtfertigt sein

29. April 2009

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 5. März 2009 (C-388/07) bestätigt, dass eine Ungleichbehandlung Älterer gerechtfertigt sein kann, wenn – wie im Vorlagefall – das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben zur “Versetzung” in den Ruhestand führt (im konkreten Fall: mit 65  Jahren). Dies entspricht derzeitiger Rechtslage gem. § 10 Nr. 5 AGG, so dass die Europarechtskonformität der Norm bestätigt sein dürfte. § 10 Nr. 5 AGG sieht vor, dass eine Vereinbarung (im Arbeitsvertrag) zulässig ist, die die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der oder die Beschäftigte eine Rente wegen Alters beantragen kann.

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Altersgrenze für Lehrer unwirksam

23. Februar 2009

Die in Nordrhein-Westfalen bislang vorgesehene Altersgrenze von 35 Jahren für die Einstellung in die Lehrerlaufbahn hat das Bundesverwaltungsgericht gekippt (Urteil vom 19.2.2009, Az 2 C 18.07). Die Begründung liegt allerdings nicht in einem Verstoß gegen das AGG, weil die Altersgrenze legitimen Zielen diene und damit gerechtfertigt sei. Die Altersgrenze war im konkreten Fall mangelhaft ausgestaltet gewesen.

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