“Deutsch als Muttersprache” in einer Stellenausschreibung als Voraussetzung für eine Arbeitsstelle verstößt gegen das AGG, so im konkreten Fall das ArbG Berlin (vgl. hier). Dies verwundert kaum, dürfte doch – wenn überhaupt – nur auf besonders gute Sprachkenntnisse abgestellt werden, ohne aber mittelbar auf die ethnische Herkunft des Bewerbers zu zielen.
Hierbei muss ohnehin im Einzelfall für jede Stelle entschieden werden, ob das objektive Kriterium der besonders guten Deutschkenntnisse herangezogen werden darf. In jedem Fall aber darf nicht entscheidend sein, auf welche Weise sich der Bewerber diese Kenntnisse angeeignet hat – ob als Muttersprachler oder als Person, die nicht aus Deutschland stammt.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Diskriminierung, Rasse/ethnische Herkunft
Die wohl erste Klage nach dem AGG im Mietverhältnis: Siehe Bericht der FAZ.NET.
Das AGG gilt bekanntlich auch im Zivilrechtsverkehr, auch wenn diese Erkenntnis (noch immer) ein Schattendasein führt… Vielleicht ändert sich dies bald – und trifft auch “große” Vermieter/Vermietungsgesellschaften.
Michael Schreier Sonstiges Mietverhältnis, Rasse/ethnische Herkunft, Zivilrecht
Die auf 500.000,- Euro gerichtete Klage (hier bereits berichtet) wegen Diskriminierung einer schwangeren Arbeitnehmerin türkischer Herkunft wird vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden (Az. 5 Ca 46/08) fortgesetzt. Eine Einigung mit der beklagten R+V Versicherung scheiterte bislang. Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 18.12.2008.
Michael Schreier Nationale Rechtsprechung Diskriminierung, Geschlecht, Rasse/ethnische Herkunft, Schadenersatz